Infos von A-Z

Hier werden wichtige Begriffe von A-Z erklärt.

INFOS VON A–Z

Weitere Informationen zu verschiedenen Themen finden sich auch unter: www.kija.at/a-z.

Bei weiteren Fragen oder Problemen, oder wenn deine Rechte nicht gewahrt werden, stehen wir gerne auch telefonisch, per Mail oder persönlich zur Verfügung.

Grundsätzlich besteht in Österreich für österreichische Staatsbürger keine Ausweispflicht.

Für den Erwerb von Alkohol/Tabakwaren und beim Ausgehen am Abend wird jedoch ein Ausweis benötigt um das Alter nachzuweisen.
Dazu dienen folgende amtliche Lichtbildausweise:

  • der österreichische Reisepass,
  • ein Personalausweis,
  • ein Identitätsausweis,
  • ein Führerschein,
  • und speziell in Niederösterreich die NÖ-Jugendkarte 1424

EU-Bürger brauchen in Österreich einen Reisepass oder Personalausweis (der Führerschein genügt nicht).

Drittstaatenangehörige müssen einen Identitätsnachweis (z. B. „Aufenthaltskarte") mitführen.

Arbeit, Lehre und Beruf sind Themen, die alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen einmal beschäftigen.

Viele rechtliche Fragen und Antworten finden sich unter https://www.jugendinfo-noe.at/arbeit/arbeitsrecht.

Weiters gibt es auch die Ausbildungspflicht. Das bedeutet, dass die Erziehungsberechtigten dafür sorgen müssen das die Jugendlichen bis sie 18 Jahre alt sind eine Ausbildung machen.

Ein Kinderrecht der UN-Kinderrechtskonvention (diese gelten bis zum 18. Lebensjahr) ist das Recht auf Gleichheit, gleiche Chance.

Das bedeutet, dass alle jungen Menschen dieselben Rechte haben.

Unabhängig davon,

  • woher sie kommen, welche Sprache sie sprechen,
  • welche Hautfarbe sie haben,
  • oder ob sie ein Junge oder ein Mädchen sind.

Bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit Diskriminierung kann man sich auch an die Gleichbehandlungsbeauftragte wenden.

Verboten ist der Erwerb, Besitz, das Anbieten, Überlassen (= Schenken oder z.B. jemanden mitrauchen lassen) sowie der Anbau von illegalen Drogen (z.B. Kokain, Opiate, Gras, Dope, Ecstasy, Benzos, bestimmte Pilze usw.).

Schon kleinste Mengen zum „Eigengebrauch“ sind strafbar.

Die Eltern tragen Verantwortung für ihre Kinder und sind grundsätzlich für deren Erziehung und sicheres Aufwachsen verantwortlich.
Dabei ist das Wohl des Kindes immer die Grundlage.

Der Staat unterstützt die Eltern bei der Erziehung, wenn sie dabei Hilfe brauchen.

Es ist wichtig, seine Rechte zu kennen und sie auch für andere gelten zu lassen.
Die goldene Regel lautet: Was du nicht willst, das man dir tu`, das für auch keinem andern zu.“

Ob man bereits ein eigenes Einkommen oder Taschengeld zur Verfügung hat, der bewusste Umgang mit Geld ist besonders wichtig.

Taschengeld und Ausgaben für Freizeitgestaltung gehören zum Unterhalt, den deine Eltern leisten, genauso wie Bekleidung und Essen.

Die Höhe des Taschengeldes ist aber nirgends festgelegt. Wie viel Taschengeld du bekommst, musst du deshalb mit deinen Eltern ausverhandeln.

Wenn du Lehrling bist, erhältst du wöchentlich oder monatlich eine Lehrlingsentschädigung, auch während der Berufsschulzeit.
Zusätzlich bekommst du noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld und bist unfall-, kranken- und arbeitslosenversichert.

Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass du eigenständig rechtlich handeln kannst, d.h. einerseits Verpflichtungen eingehen und andererseits Rechte erwerben kannst.

Kinder und Jugendliche sind eingeschränkt geschäftsfähig – je nach Alter:

  • Bis 7 Jahre kannst du dir Kleinigkeiten kaufen (z.B. Schoko-Riegel).
  • Ab 7 Jahren kannst du Alltagsgeschäfte abschließen (z.B. Kauf einer Kinokarte, Zeitschrift) und auch Geschenke annehmen. Bei größeren Anschaffungen (z.B. Kauf eines MP3-Players) müssen deine Eltern zustimmen oder für dich handeln.
  • Ab 14 Jahren kannst du dein Taschengeld oder dein eigenes Einkommen ausgeben, sofern dir genügend Geld fürs tägliche Leben bleibt.

Für größere Anschaffungen (wie z.B. Moped) brauchst du jedenfalls die Zustimmung deiner Eltern, sogar wenn du das Geld dafür zusammengespart hättest.

Voll geschäftsfähig bist du mit 18 Jahren (= Volljährigkeit).

Das Handy ist bei Kindern und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Es wird neben dem Telefonieren für viele andere Dinge verwendet und ist zu einem ständigen Begleiter geworden.

Um am Monatsende keine böse Überraschung zu erleben, ist es wichtig seinen Handytarif zu kennen und sein Handy sicher einzustellen, z.B. teure Mehrwertdienste sperren zu lassen.

Weiters ist es wichtig sein Handy und seine Daten entsprechend zu schützen.
Aus diesem Grund wird ein PIN-Code und ein Passwort empfohlen.

Da sich Inhalte und Fotos im Internet besonders rasch verbreiten, ist es wichtig, genau zu überlegen, was man ins Internet stellt, da nicht alles, was einmal veröffentlicht wurde, auch wieder gelöscht werden kann.

Wird man über einen längeren Zeitraum im Internet oder über das Handy beleidigt, bloßgestellt, bedroht oder belästigt, dann nennt man das Cyber-Mobbing.

Das Jugendcoaching dient dazu, den Bildungsstandard und die Arbeitsmarktchancen von Jugendlichen zu verbessern.

Jugendliche bekommen eine professionelle Beratung und Hilfe bei der Entscheidung ihren weiteren Bildungs- bzw. Berufsweg betreffend.
Es können aber auch andere Herausforderungen oder Probleme, wie familiäre Probleme, Suchtprobleme oder Schulden,… besprochen werden.

Lebt ein Elternteil nicht mit dir im gemeinsamen Haushalt (z.B. wegen Scheidung), so hast du grundsätzlich das Recht auf persönlichen Kontakt, außer dieser entspricht nicht deinem Wohl.

Ab 14 Jahren kannst du auch selbst bei Gericht einen Antrag stellen, und auch nicht mehr gegen deinen Willen, zum Kontakt gezwungen werden.

Liebe und Sexualität bedeuten, dass prinzipiell alle Formen des sexuellen Kontaktes, mit denen beide einverstanden sind, erlaubt (also straffrei) sind, wenn beide schon 14 Jahre alt sind.

Wenn du jünger bist, ist Geschlechtsverkehr straffrei ab 13 Jahren, wenn der/die PartnerIn nicht mehr als 3 Jahre älter ist.

Petting (= sexueller Kontakt ohne Geschlechtsverkehr) straffrei ab 12 Jahren, wenn der/die PartnerIn nicht mehr als 4 Jahre älter ist.

Medizinische Behandlungen sind vor allem Heilbehandlungen, wie z.B. das Verabreichen von Medikamenten (wie auch z.B. der Pille) sowie kosmetische Eingriffe.

Schönheitsoperationen sind unter 16 verboten, wenn es dafür keinen medizinischen Grund gibt. Zwischen 16 und 18 brauchst du die Einwilligung deiner Eltern und du musst vorher zu einer psychologischen Beratung.

Die Einwilligung in eine medizinische Behandlung muss der Arzt einholen:

  • von den Eltern oder einem Elternteil bei jüngeren Kindern,
  • von dir selbst, wenn du reif genug bist die Tragweite und die Risiken des Eingriffs selbst einschätzen zu können. Das wird dir ab 14 Jahren zugetraut. Vorher hängt es von deiner Reife und der Größe des Eingriffs ab.

Ohne jegliche Patientenzustimmung darf der Arzt nur bei Lebensgefahr handeln!

Außerdem muss der Arzt

  • dich VOR der Behandlung verständlich aufklären,

sich an seine Verschwiegenheitspflicht halten (ab 14 grundsätzlich auch deinen Eltern gegenüber).

Die NÖ Kinder & Jugend Anwaltschaft – kurz die NÖ kija – kümmert sich in Niederösterreich um die Kinderrechte.

Die wichtigsten Aufgaben der NÖ kijasind:

  • beraten und helfen bei kinderrechtlichen Fragen, und zwar anonym, vertraulich und kostenlos (das bedeutet, dass niemand anderer davon erfährt),
  • auf Kinderrechte aufmerksam machen,
  • sich für die Rechte von Kindern und Jugendlichen einsetzen,
  • Projekte und Veranstaltungen zu Kinderrechten durchführen.

Fragen – für dich da – NÖ kija

Alle Menschen können die NÖ kija fragen, wenn es um Kinderrechte geht.

Eltern haben für ihre Kinder Verantwortung. Dazu zählt man Pflege und Erziehung, die gesetzliche Vertretung und die Vermögensverwaltung.

Wenn die Eltern nicht (mehr) verheiratet sind, kann die Obsorge beiden Elternteilen zustehen, oder auch nur einem Elternteil.
Ab deinem 14. Geburtstag hast du das Recht, in Fragen der Obsorge selbst Anträge bei Gericht zu stellen.

Rechtlich gesehen ist Piercen ein operativer Eingriff, auch wenn du dich piercen lässt, um auf deiner Haut Schmuck zu tragen.

Bis zu deinem 14. Geburtstag darfst du dich überhaupt nicht piercen lassen.
Ab dem 14. Geburtstag brauchst du keine Zustimmung deiner Eltern, wenn das Piercing innerhalb von 24 Tagen abheilt (z.B. bei „kleineren" Piercings, wie z.B. am Ohr).
Wenn die gepiercte Stelle nicht innerhalb von 24 Tagen heilt, brauchst du unter 18 Jahren jedenfalls die schriftliche Zustimmung deiner Eltern (z.B. im Bereich des Mundes, des Nabels und der Geschlechtsorgane).

Ein Quad oder ATV (All Terrain Vehicle = „Geländefahrzeug“) ist ein Kraftfahrzeug für 1 bis 3 Personen mit vier Rädern.
Helmpflicht besteht für Quads, die schneller als 25 km/h fahren.

Welchen Führerschein brauchst du?

  • Mopedführerschein mit dem Vermerk „vierrädriges Leichtkraft-fahrzeug" für Quads und Trikes mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h;
  • Führerschein der Klasse F (Traktor) für Quads und Trikes, die als Zugmaschinen zugelassen sind, mit einer Bauartgeschwindigkeit von max 50 km/h;
  • Führerschein der Klasse B (Auto) für alle Quads und Trikes über 45 km/h.

Weitere Infos (auch zu den Altersgrenzen für Fahrrad, E-Scooter, Rollschuhe, usw.):

Wenn die erste eigene Reise oder der erste Urlaub mit Freunden ansteht, gibt es viel zu bedenken. Natürlich müssen die Eltern zustimmen, solange man noch nicht 18 Jahre alt ist.

Was keineswegs vergessen werden darf und hilfreiche Tipps finden sich unter www.jugendinfo-noe.at/einfach-weg/reisen.

Strafmündig bist du ab 14 Jahren (darunter kannst du nicht strafrechtlich verfolgt werden!).
Das bedeutet, dass du für strafbare Handlungen verfolgt werden kannst.

Die „Straßenanwältin“ hilft bei schwierigen Fragen, wie:

  • Wem muss ich eigentlich meinen Ausweis zeigen?
  • Was geschieht bei einer Festnahme?
  • Was passiert, wenn ich mit Drogen erwischt werde?

Beim Tätowieren wird Farbe mit Hilfe einer Tätowiermaschine durch eine oder mehrere Nadeln (je nach gewünschtem Effekt) in die zweite Hautschicht gestochen.

Rechtlich gilt es so wie das Piercen als operativer Eingriff.
Unter 16 Jahren darfst du dich überhaupt nicht tätowieren lassen.
Zwischen 16 und 18 Jahren brauchst du die schriftliche Einverständniserklärung eines Elternteiles.

Auch Permanent Make-up, bei dem die Konturen von z.B. Augen, Lippen, hervorgehoben bzw. nachgezeichnet oder schattiert werden, sind Tattoos.

Für Kinder und Jugendliche ist der Umweltschutz ein wichtiges Thema.

Mehr öffentliche Bedeutung hat dieses Thema auch im Rahmen der Streiks „Fridays for Future“ von Schülerinnen und Schülern bekommen.

Auch die kijas Österreichs sehen dieses Engagement sehr positiv für eine lebenswerte Zukunft für Kinder und Jugendliche.
Aus diesem Grund wurde beschlossen, das Recht auf eine intakte Umwelt im UN-Kinderrechtausschuss einzubringen.

Die Anwesenheit einer Vertrauensperson kannst du bei den meisten Handlungen, die Polizistinnen/Polizisten dir gegenübersetzen, verlangen.

Das Gesetz nennt als Vertrauensperson deine gesetzliche Vertretung (meistens deine Eltern), andere Erziehungsberechtige, sonstige Angehörige, Lehrpersonen, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe oder der Bewährungshilfe. Vertrauenspersonen dürfen in die Angelegenheit aber nicht selbst verwickelt sein!

Es sollte eine Person sein, die den Überblick über eine schwierige Situation behalten kann und zu der du Vertrauen hast.

Glücksspiele und Wetten um Geld sind unter 18 verboten.

Lotto, Toto, Brief- und Rubbellose verkaufen Trafiken erst ab 16.
Junge Menschen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen sich in Spielhallen nicht aufhalten.

Eine Teilnahme an Gewinnspielen und Preisausschreiben ist für Jugendliche unter 14 Jahren grundsätzlich nicht erlaubt.

Hierbei handelt es sich um ein schwieriges Wort, es bedeutet Fremdenfeindlichkeit.

Fremdenfeindlichkeit begegnet einem im Alltag leider immer wieder.
Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie man damit umgeht, wenn man selbst davon betroffen ist, aber auch wie man anderen helfen kann und wo man Unterstützung bekommt.

Die Jugend ist eine spannende und wichtige Zeit.
Es stellen sich viele Fragen, daher geben wir auf der Homepage der NÖ kija auch Informationen von A-Z und von 0-18 weiter.

Die drei Prinzipien der UN-KRK, sie werden auch die drei P`s genannt, lauten:

  • Prävention: das bedeutet, dass es wichtig ist, dafür zu sorgen, dass Jugendliche über ihre Rechte Bescheid wissen
  • Protektion: bedeutet Schützen und
  • Partizipation: bedeutet Beteiligung.

Die Partizipation ist für Jugendliche sehr wichtig, da junge Menschen viele Fähigkeiten und Ideen haben, und es wichtig ist, diese auch miteinzubeziehen, wenn es zum Beispiel um die Mitgestaltung ihrer Lebenswelt geht.

Zivilcourage, das Eintreten und der Einsatz für Mitmenschen ist in jeder Gesellschaft wichtig.
Darunter versteht man auch, schwächeren Menschen zu helfen oder sie zu schützen, aber auch seine eigene Meinung öffentlich zu vertreten, auch wenn man dadurch vielleicht selbst Nachteile erleidet.

Zivilcourage ist auch im Internet wichtig.