Erklärung zur Barrierefreiheit

Inhalte dieser Seite

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
  2. Nicht barrierefreie Inhalte
  3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
  4. Feedback und Kontaktangaben
  5. Durchsetzungsverfahren

 

Die NÖ Kinder & Jugend Anwaltschaft (NÖ kija), als Organ des Landes Niederösterreich ist bemüht, ihre Website mit der URL kija-noe.at im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) sowie der Niederösterreichischen Web-Zugänglichkeits-Verordnungzur Umsetzung der EU Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1"beziehungsweise mit dem geltenden harmonisierten Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Die Website kija-noe.at erreicht aber im Allgemeinen einen sehr guten Level der Barrierefreiheit und wurde mit dem österreichischen WACA-Zertifikat in Silber ausgezeichnet, siehe https://waca.at/zertifikate

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:

Für vorhandene reine Audio-Inhalte sind Textalternativen (Notenblätter) vorhanden. Diese sind jedoch nicht direkt beim Audio-Inhalt angebunden und nicht als Textalternative gekennzeichnet. Einige Video-Inhalte haben keine Textalternativen (1.2.1 Reine Audio- und Videoinhalte). Einige Videos haben keine Untertitel oder Textabschrift (1.2.2 Untertitel). Für einige informationstragende visuelle Videoinhalte ist keine Audiodeskription vorhanden (1.2.3 und 1.2.5 Audiodeskription).

Die Überschriftenstruktur ist nicht durchgängig, die Verschachtelung der Hierarchie-Ebenen ist etwas irreführend (1.3.1 Info und Beziehungen). Links im Text werden nur dadurch hervorgehoben, dass sie in einer anderen Farbe dargestellt werden (1.4.1 Benutzung von Farbe). Einige wenige Elemente haben keinen ausreichenden Farbkontrast (1.4.3 Kontrast).

Das Logo, welches mit Link zur Startseite hinterlegt ist, besitzt keinen Fokus (2.4.7 Fokus sichtbar).

Nur eines der Bilder aus der Zeile "Kinderrechte" ist mit einem Link hinterlegt. Die Navigation ist nicht konsistent (3.2.3 Konsistente Navigation).

Die Website ist mit aktuellen assistierenden Technologien wie zum Beispiel Screenreadern kompatibel. Es gibt aber vereinzelt Validierungsfehler, die Funktionalität wird dadurch jedoch nicht beeinflusst. (4.1.1 Syntaxanalyse).

Die Landingpage www.kija-noe.at/ausstellung/ für die digitale Wanderausstellung wurde nachträglich erstellt und enthält ein anderes Webdesign, da es für den speziellen Anlass erstellt wurde. Die Bedienung dieser Seite ist daher nicht konsistent und weicht von der Bedienung der Hauptwebsite ab (3.2.3 Konsistente Navigation und 3.2.4 Konsistente Erkennung). Ein leicht zu findender Link führt aber auf die Hauptwebsite zurück. Die Landingpage hat keine Skiplinks, da es sich nur um eine kleine Seite ohne Menüstruktur handelt (2.4.1 Blöcke umgehen).

b) Unverhältnismäßige Belastung:

Bei Video-Inhalten sind keine Audio-Beschreibungen vorhanden.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • Live übertragende zeitbasierte Medien
  • Online-Karten- und Kartendienste (eingeschränkt, Alternative anbieten)
  • Unverhältnismäßig hohe Belastung in organisatorischer und finanzieller Hinsicht:
    • Einige PDF-Dokumente sind noch nicht optimal barrierefrei. Wir planen aber, dass unsere Dokumente, die zukünftig online gestellt werden, besser optimiert werden und unsere RedakteurInnen hinsichtlich barrierefreier Gestaltung von PDF-Dokumenten geschult werden.
    • Inhalte der PDFs sind teilweise im Contentteil der Website zu finden und stellen daher eine alternative Darstellungsmöglichkeit dar.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:

Diese Erklärung wurde am 27.05.2021 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz zur Umsetzung der Anforderungen der EU Richtlinie 2016/2102 erfolgte in Form eines Fremdtests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Mai 2021. Überprüft wurden die Startseite, die Suchfunktion und ein exemplarisches Ergebnis, die Kontaktmöglichkeit, sowie weitere 7 Unterseiten im Zuge der WACA-Zertifizierung.

Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

4. Feedback und Kontaktangaben:

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an post.kija@noel.gv.at

Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Unterseite unserer Webseite an.

NÖ Kinder & Jugend Anwaltschaft (NÖ kija)
Tor zum Landhaus
Stiege A, 3. OG.,
Wienerstraße 54
3109 St. Pölten
Tel.: 02742 90811
E-Mail: post.kija(at)noel.gv.at

 

5. Durchsetzungsverfahren:

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Antidiskriminierungsstelle des Landes Niederösterreich wenden.

Kontakt: https://www.noe.gv.at/noe/Gleichbehandlung-Antidiskriminierung/Gleichbehandlung-Antidiskriminierung.html

Diese Beschwerden werden von der Antidiskriminierungsstelle dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land NÖ oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Antidiskriminierungsstelle dem Land NÖ oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren