Das Soziale Netz als Unterstützerkreis für jugendliche (U-) Häftlinge

Haft sollte bei Jugendlichen kein Mittel der Wahl sein, weder Untersuchungshaft noch Strafhaft. Die schädigenden Wirkungen auch kurzer Haftaufenthalte sind evident. Es fehlen oft aber die Alternativen zur (U-) Haft. Mit der flächendeckenden Einführung der Sozialnetz-Konferenz wird ein Schritt in die richtige Richtung gemacht.

Kommen Jugendliche in Untersuchungshaft, kann das Gericht vorläufige Bewährungshilfe anordnen und zusätzlich den Auftrag erteilen, eine Sozialnetz–Konferenz durchzuführen. Diese soll möglichst bis zur ersten Haftverhandlung – also bis 14 Tage nach der Verhängung der Untersuchungshaft, durchgeführt werden.

Der Grundsatz ist: So schnell wie möglich, denn jeder Hafttag weniger ist gut für den Jugendlichen und für die Staatskasse. Die Sozialnetz – Koordinatorin vom NEUSTART nimmt Kontakt zu dem Jugendlich auf und erstellt mit ihm gemeinsam eine Liste der Personen, die das soziale Netz bilden.
Dazu gehören vor allem Angehörige, es können aber auch Lehrherren, Arbeitgeber und gute Freunde sein. Bei Bedarf können auch Fachkräfte von der Jugendwohlfahrt, der Kinder – und Jugendanwaltschaft, der Drogenberatung usw. in die Sozialnetz-Konferenz mit eingebunden werden. All diese Personen werden zu einer Konferenz eingeladen, wo ein Zukunftsplan gemeinsam mit dem Jugendlichen erarbeitet wird.
Wo wird er wohnen, was arbeitet er, wie schaut die Unterstützung durch sein soziales Netz aus – all diese Fragen werden unter anderen besprochen und die gefundenen Lösungen zu Papier gebracht.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz erklären sich dazu verbindlich.

Das Ergebnis der Konferenz wird dem Gericht mitgeteilt, das dann beurteilt, ob die Grundlage für eine Enthaftung gegeben ist. Das gleiche gilt übrigens für bereits verurteilte Strafhäftlinge im Bezug auf die Entscheidung einer bedingten Entlassung. Im Falle einer Entlassung werden vorgeschlagene Maßnahmen als Weisung formuliert und es kommt als begleitende Maßnahme die hochfrequente Bewährungshilfebetreuung zum Tragen. Der oder die für die vorläufige Bewährungshilfe nominierte Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin hat bis zur (möglichen) Hauptverhandlung mindestens zweimal pro Woche Kontakt mit dem Jugendlichen. So wird einerseits weitere Unterstützung geboten, andererseits aber auch die Einhaltung der Weisungen kontrolliert. Jeder Weisungsbruch wird dem Gericht berichtet. 

Da dieses erfolgreiche Modell nunmehr in den Regelbetrieb übergeht wird im Rahmen eines weiteren Projektes ein weiterer Schritt erprobt. Dabei soll gezeigt werde, ob die Sozialnetz-Konferenz auch für die Vorbereitung einer Hauptverhandlung (zur Unterstützung der Entscheidungsfindung für oder gegen eine bedingte Maßnahme) oder für das Entlassungsverfahren aus dem Maßnahmenvollzug geeignet ist.

NEUSTART Niederösterreich und Burgenland ist dabei von 1.12.2014 – 31.12.2015 einer von mehreren Modellstandorten.