NATURLAND – KNIGGE

Anstatt vor dem Fernseher oder Computer zu sitzen, ist es doch viel schöner seine Zeit im Freien zu verbringen. Da die Natur viele wichtige Leistungen für uns erbringt – und das oft gratis –, ist ihr Schutz besonders wichtig. Eine intakte Natur versorgt uns mit sogenannten Ökosystemleistungen. Sie ist Grundstein und Motor für die scheinbar kostenlosen und unbegrenzt verfügbaren Leistungen, die die Basis zur Erfüllung der grundlegenden Bedürfnisse von uns Menschen schaffen. Dazu zählen Verfügbarkeit von sauberem Trinkwasser, fruchtbare Böden zur Produktion von gesunden Nahrungsmitteln, Blütenbestäubung, eine hohe Luftqualität und Erholung.

Natur mit Respekt genießen

Niederösterreich besticht durch seinen Artenreichtum und seine Naturraum-Vielfalt. Ausflüge in die Natur sind beliebt – vor allem auch mit und bei Kindern. Sie sorgen für einen guten Ausgleich zum stressigen Berufs- und Schulalltag. Um die Natur mit Respekt genießen zu können, gibt es nun das praktische Nachschlagewerk „Naturland-Knigge“. Für alle, die sich schon einmal gefragt haben, ob man Wildobst sammeln oder Schwammerl Ende nie suchen darf, liefert der Naturland-Knigge spannende Antworten.
Die Sammlung wird laufend ergänzt und erweitert.

Blumenpflücken erlaubt?

Wild wachsende Pflanzen und Pilze sind in Niederösterreich grundsätzlich geschützt. Sie dürfen nicht mutwillig beschädigt oder vernichtet werden. Das NÖ Naturschutzgesetz kennt im § 17 jedoch die sogenannte Handstrauß-Regel. Das Pflücken für den persönlichen Bedarf ist im Ausmaß eines Handstraußes erlaubt – das ist eine Pflanzenmenge, deren Stängel von Daumen und Zeigefinger umfasst werden können. Ausgenommen sind davon Pflanzen, die unter speziellem Schutz stehen. Enzian, Küchenschellen oder Adonisröschen auszureißen, ist beispielsweise verboten. Eine Liste der vollkommen oder teilweise geschützten Pflanzen findet sich in der NÖ Artenschutzverordnung (im Rechtsinformationssystem (RIS) unter www.ris.bka.gv.at abrufbar). Zu beachten sind aber auch privatrechtliche Bestimmungen!

Ist Pilze sammeln in Niederösterreich überall erlaubt?

Wenn es keine Verbotsschilder gibt oder man nicht in einem Naturschutzgebiet mit besonderen Bestimmungen unterwegs ist, ist das Sammeln von Pilzen zum Eigenbedarf bis 2 kg erlaubt. Grundsätzlich gehören die „Früchte des Grundes“ dem Waldeigentümer/der Waldeigentümerin, die das Sammeln verbieten oder einschränken kann. In geschützten Gebieten wie Nationalparks, Naturschutzgebieten und Co kann das Pilze sammeln beschränkt oder verboten sein. Grundsätzlich sollte man sich vorab informieren, ob das „angestrebte Suchgebiet“ in einem Schutzgebiet mit Sonderbestimmungen liegt.

Zweige schneiden? Deko-Material aus der Natur

Trotz der Handstrauß-Regel sollten auch Arten, die nicht explizit gesetzlich geschützt sind, nicht unnötig belastet werden. Dazu gehört beispielsweise der richtige Schnitt bei Zweigen. Am besten eignen sich ein scharfes Messer oder eine Gartenschere – natürlich sollte diese Arbeit von einem Erwachsenen vorgenommen werden. Zweige sollten nicht einfach abgerissen werden, dadurch kann nämlich die gesamte Pflanze Schaden nehmen. Gerade im Spätherbst und Winter fallen im Garten durch das Verjüngen und Schneiden von Sträuchern und das Veredeln von Bäumen genug Naturmaterialien an, um damit die Wohnung zu dekorieren.

Bewohner nicht stören

Viele Bäume, Büsche oder andere Pflanzen sind Heimat von verschiedenen Tierarten, vor allem Vogelnester sollten unbedingt in Ruhe gelassen werden. Beim Schneiden von Bäumen und Sträucher ist es daher wichtig, auf vorhandene Vogelnester zu achten. Viele Vogelarten bewohnen ihre Nester über mehrere Jahre. Gerade im Frühjahr kann auch schon die Brut begonnen haben.

Besondere Bestimmungen

Schutzgebiete, wie beispielsweise Nationalparks, Naturparks oder auch Biosphärenparks, haben eigene Bestimmungen, die das Verhalten im Gebiet regeln. So ist das Sammeln von Früchten und Material beispielsweise in den Kernzonen des Biosphärenparks Wienerwald verboten. Die Kernzonen sind beschildert und als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Im restlichen Biosphärenpark Wienerwald dürfen bis zu 2 Kilogramm pro Person und Tag gesammelt werden.

Im Nationalpark Donau-Auen dürfen die Wege nicht verlassen werden. Wer dieses Wegegebot einhält, darf Beeren, Früchte und Naturmaterialien für den Eigenbedarf sammeln. Grundsätzlich wird aber darum gebeten, darauf zu verzichten.
Im Nationalpark Thayatal und im Wildnisgebiet Dürrenstein ist das Sammeln generell untersagt.

Radfahren im Naturland Niederösterreich

Das Forstgesetz ermöglicht allen, den Wald zu Erholungszwecken zu betreten und sich dort aufzuhalten. Das generelle Befahren – auch mit dem Fahrrad – ist aber verboten. Landwirtschaftlich genutzte Flächen und auch Waldgrundstücke dürfen nur mit Zustimmung und Erlaubnis des Grundeigentümers/der Grundeigentümerin befahren werden. Oft gibt es ausgewiesene Mountainbike-Strecken, die natürlich auch ohne explizite Genehmigung benützt werden dürfen. Die Plattform „Mountainbiken im Biosphärenpark Wienerwald“ zeigt mit einem vorbildlichen Projekt, wie eine konfliktfreie Nutzung funktionieren kann.

Hunde an die Leine?

Um Gefahren für Wildtiere und ebenso für den Hund zu vermeiden, sollten Hunde im Wald, auf der Wiese und auf Feldern an der Leine geführt werden. In gekennzeichneten Freilaufzonen dürfen die Vierbeiner ohne Leine toben und spielen. In manchen Naturschutzgebieten ist die Mitnahme von Hunden aber generell verboten. Einen vorgeschriebenen Leinenzwang laut Gesetz gibt es in Niederösterreich innerhalb von Ortsgebieten.

Viele Gebiete, die unter Naturschutz stehen, haben für Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer eigene Regelungen, damit Konflikte vermieden werden können. Also wenn Sie einen Ausflug mit Hund planen, empfiehlt es sich vorab zu recherchieren, ob Hunde generell erlaubt sind bzw. ob sie Leine und/oder Maulkorb tragen müssen. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen laut NÖ Hundehaltergesetz sowohl mit Leine als auch Maulkorb geführt werden. Generell gilt, dass die Menschen dafür Sorge tragen müssen, dass ihre Hunde keine Menschen oder Tiere belästigen.

Erholung in der Natur ist unbezahlbar – um ungetrübtes Naturvergnügen genießen zu können, sollte man sich an die „Benimmregeln“ im Naturland NÖ halten! Viel Spaß bei allen Unternehmungen im Grünen!

Den Naturland-Knigge und weitere spannende Informationen über das Naturland Niederösterreich findet man unter www.naturland-noe.at!