Kinderrechte und Landesjugendheime

Die Landesjugendheime haben den Auftrag, Kinder vom Säugling bis hin zum jungen Erwachsenen zu betreuen. Entsprechend dieser großen Bandbreite der Altersstruktur und der Spezialisierung auf die Bedürfnisse der anvertrauten Menschen zeigt sich die Wahrung der Kinderrechte und des Kinderschutzes in vielfältigen Erscheinungsformen.
Kinderrechte und Kinderschutz sind „maßgeschneidert“ und müssen dem Kind / dem Jugendlichen „passen“ – wie das Lieblingskleidungsstück dürfen sie nicht einengen, aber auch nicht zu groß sein; sie sind persönliches Eigentum der Trägerin / des Trägers, vermitteln Sicherheit und Stärke.
Der achtsamen Umsetzung und der verlässlichen Einhaltung der Kinderrechte kommen in Landesjugendheimen besondere Bedeutung zu – die Grundhaltung und das Bekenntnis dazu werden heute von Leitungsebenen bis hin zu jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter ohne Kompromisse gefordert und gelebt.

„Quality4Children – Standards für die Betreuung von fremd untergebrachten Kindern und jungen Erwachsenen in Europa“ (Q4C) stellen eine wichtige Basis für das Qualitätsmanagement der Landesjugendheime in ihrer fachlichen Arbeit und ihrem Selbstverständnis dar. Sie bieten die Möglichkeit zur beständigen Reflexion und Verbesserung (etwa bei der Mitgestaltung und Beteiligung von Kinder und Jugendlichen in für sie wesentlichen Entscheidungsprozessen).

Gelebte Kinderrechte und Kinderschutz in Landesjugendheimen brauchen ein gesondertes Augenmerk auf das soziale Umfeld des Kindes / des Jugendlichen.
Von Bedeutung sind unter anderem:

  • das Recht auf Normalität und Schutz vor Stigmatisierung
    Teile der Gesellschaft begegnen Kinder und Jugendliche, die in und von einem Landesjugendheim betreut werden, leider noch mit Vorurteilen aus der Vergangenheit. Das Spannungsfeld reicht dabei vom Mitleid für das „arme“ Opfer von familiärer Gewalt bis hin zur Stigmatisierung als „schwererziehbares“ Heimkind ohne Perspektive.

    Kinder und Jugendliche haben das Recht als „normales“ Kind / „normaler“ Jugendlicher wahrgenommen zu werden!
    Um Stigmatisierung zu verhindern, informieren wir die Gesellschaft über den großen Wandel des Angebots, über die vielfältigen Unterstützungsformen und die daraus entstehenden Perspektiven. Durch Offenheit und Transparenz der Landesjugendheime begünstigen wir, dass Menschen Kindern und Jugendlichen „normal“ begegnen, sie entsprechend ihrer Talente und ihrer Persönlichkeit als wichtigen Teil der Gesellschaft wahrnehmen und wertschätzen.
     
  • das Recht auf Schutz vor Misshandlung bei gleichzeitigem Recht auf die eigene Familie
    Einige Kinder und Jugendliche erleben, dass ihr Schutz und ihre Sicherheit in ihrer Familie aus vielfachen Gründen nicht oder nicht ausreichend gewahrt werden. Eine zeitweise alternative Versorgung (etwa in einem Landesjugendheim) ist für die Jugendwohlfahrt zuweilen eine zwingende Schutzmaßnahme. Trotz dieses erforderlichen Schutzes gilt es aber dem natürlichen Bedürfnis des Kindes / des Jugendlichen, ein Teil seiner Familie zu sein, Rechnung zu tragen. Ohne das Recht auf Zugehörigkeit und Verbundenheit zu der eigenen Herkunftsfamilie erleben sich Kinder und Jugendliche „heraus gerissen“ und sind durch Loyalitätskonflikte und Existenzängste in ihrem Entwicklungsprozess blockiert.

    Durch vielfältige Angebote der Zusammenarbeit mit den Herkunftsfamilien in dieser problematischen Lebensphase wird in den Landesjugendheimen das Recht auf familiäre Identität und Zugehörigkeit bei gleichzeitigem Schutz des Kindes / der Jugendlichen gelebt.

Kinderrechte und Kinderschutz sind Teamarbeit!

Kinderrechte und Kinderschutz brauchen achtsame Kooperation, konstruktives Miteinander und wertschätzenden Dialog, um in ehrlicher Reflexion lebendig, real und wirksam zu sein. Gemeinsam mit Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern (Jugendwohlfahrt, Kinder- und Jugendanwaltschaft, Kinderschutzzentren u.a.) werden Maßnahmen gesetzt, um Kinderrechte und Kinderschutz in Landesjugendheimen zu festigen und deren Entwicklung weiter zu fördern.

Die Etablierung der Ombudsstellen der Kinder- und Jugendanwaltschaft in den Landejugendheimen ist dabei ein wichtiger Schritt. Den Kindern und Jugendlichen wird somit eine zusätzliche, von Landesjugendheimen unabhängige externe Beratung und Unterstützung geboten.

Um das Angebot für Kinder und Jugendliche möglichst umfassend zu erweitern, werden in den Landesjugendheimen „Kinder- und JugendBeauftragte intern KiJuBi“ installiert. Sie stellen eine interne, bereits bekannte Vertrauensperson dar, zu denen Kinder (auch jüngeren Alters) niederschwellig und leicht Zugang finden. Anliegen, Sorgen und Kummer der Kinder und Jugendlichen führen im vertrauensvollen Miteinander zu Interventionen, um Entwicklungen und Verbesserungen zu erreichen.

Gemeinsam sind wir aufgerufen im konstruktiven, fachlichen Dialog Kinderrechte und Kinderschutz in Landesjugendheimen weiter zu entwickeln und in vielfältiger Form zu sichern!