Kinderrechte und Erwachsenenbildung - Verbunden oder getrennt?

Kinderrechte und Erwachsenenbildung.
Haben diese zwei Begriffe etwas miteinander zu tun?
Gibt es gemeinsame Wurzeln oder eine andere Verbindung?
Oder sind sie streng getrennt zu betrachten?

Wenn Erwachsenenbildung als berufliche Weiterbildung gesehen wird, wie dies ein großer Teil der Anbieter im diesem Bereich tut, in dem Fertigkeiten, Sprachen, Management, Projektleitung usw. gelehrt werden, dann sind wir von "Kinderrechten" weit entfernt.

Ich möchte mich von der "allgemeinen Erwachsenenbildung" den "Kinderrechten" nähern.
Unter "allgemeiner Erwachsenenbildung" versteht man die Weiterbildung, die nicht primär zum beruflichen Weiterkommen dient.
Sie dient der Selbstentfaltung und der Selbstbehauptung der Einzelnen.

Unter "Selbstentfaltung" fällt alles, was nach der opligatorischen Grundschule zur Erweiterung und Vertiefung von Fähigkeiten und Fertigkeiten führt, unabhängig von einem bestimmten Zweck oder von einem unmittelbaren pekunären Nutzen.
Es geht um ein Lernen "für sich", etwa um eine private Aufgabe oder eine gesellschaftliche Funktion (Verantwortung als Eltern)besser wahrnehmen zu können.
Nicht unbedeutend ist dabei die reine Freude am Lernen.

In den letzten Jahren ist zur "Selbstentfaltung" auch die "Selbstbehauptung" gekommen.
Der "Selbstbehauptung" dient jener Teil der Erwachsenenbildung, der im Nachholen oder Auffrischen von Grungwissen besteht(Lesen, Schreiben, Rechnen, Computernutzung, zivilrechtliche Grund- kenntnisse). Dazu gehören auch Maßnahmen zur Integration von AusländerInnen sowie zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit.

Selbstentfaltung und Selbstbehauptung sind wichtige Grundpfeiler, um überhaupt über Kinderrechte sprechen zu können.

Das Wissen über die Entwicklung eines Kindes(auch schon vor der Geburt), der Austausch von Erfahrungen(ich bin mit meinen Problemen nicht allein)und das Wissen über meine Grenzen sind wichtige Vorraussetzungen für das Akzeptieren von Kinderrechten.

Dazu gehören auch das Beherrschen einer Sprache und das Verständnis für gesellschaftliche Umgangsformen.

Die gesellschaftliche Akzeptanz von Kinderrechten hat in einem hohen Ausmaß mit der Bildung von Erwachsenen zu tun, mit der Möglichkeit sich gegenseitig auszutauschen und mit einer breiten Diskussion in der Öffentlichkeit.
Und daher hat Erwachsenenbildung sehr viel mit Kinderrechten zu tun, und ist sind diese eng miteinander verbunden!

Mag. Helmut Haberfellner
Direktor des Bildungshauses St.Hippolyt und Vorsitzender des Forums Erwachsenenbildung NÖ