Internet für Alle: Die fortschreitende Digitalisierung erfordert einen barrierefreien Zugang im Web

Barrierefreies Internet ... sind Web-Angebote, die von allen Nutzern unabhängig von Ihren Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten uneingeschränkt genutzt werden können (Quelle: Wikipedia).

Websites, Apps und digitale Angebote können genauso barrierefrei und daher für jeden zugänglich sein, auch für blinde und sehschwache Personen. Es müssen nur bestimmte Kriterien beim Webdesign sowie in der Programmierung beachtet werden. Diese sind in den internationalen WAI-Richtlinien in 3 Konformitätsstufen festgehalten. Auch Gesetze greifen auf diese Norm zu, aktuell auf die Version WCAG 2.1 – AA , und sind daher bei der Erstellung von neuen Webinhalten einzuhalten. In diesen Richtlinien enthalten sind zum Beispiel Anforderungen an Farbkontraste sowie die Bedienungsmöglichkeit mit Tastatur bzw. Screenreader. Als Grundsatz gilt, dass immer 2 Sinne angesprochen werden sollen und es daher immer Alternativen der Nutzung gibt. Zum Beispiel muss bei einem Bild ein Alternativ-Text vorhanden sein, der im Hintergrund des Bildes versteckt ist und das Bild für blinde Personen beschreibt. Menschen mit Seheinschränkungen lassen sich Informationen im Web mit Hilfe von Screenreadern vorlesen. Diese Hilfsmittel dienen einerseits als Sprachausgabe, andererseits auch als Bedienhilfe im Web.

Kurzer Überblick über die gesetzliche Lage in Österreich:
Österreich hat sich im Jahr 2008 verpflichtet, die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (CRPD) umzusetzen. Im Artikel 9 ist die Barrierefreiheit definiert, nicht nur die bauliche Barrierefreiheit, sondern auch die Zugänglichkeit für digitale Lösungen und Produkte. Dies führte zu unterschiedlichen Maßnahmen so auch zu neuen Gesetzen wie u.a. dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz. Die aktuelle Erweiterung mit dem Inklusionspaket im Jahr 2018 ermöglicht neben einer Schlichtung auch den Weg zu Gericht, falls eine Diskriminierung vorherrscht. Dieses gilt für alle Organisationen und Unternehmen in Österreich.

Als Mitgliedsland der Europäischen Union (EU) gelten für Österreich zukünftig auch noch zwei verschiedene EU-Verordnungen:

Für öffentliche Einrichtungen sind seit September 2018 das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) bzw. 9 Landesgesetze in Kraft getreten. In Niederösterreich gilt die Niederösterreichische Web-Zugänglichkeits-Verordnung.

Grundsätzlich regeln sie den barrierefreien Zugang zu allen Websites und mobilen Anwendungen des Bundes, der Länder und Gemeinden. Als geltende Norm sind die WCAG-Richtlinien herangezogen worden und es muss auf der Startseite eine Barrierefreiheitserklärung ähnlich der Datenschutzerklärung online zur Verfügung gestellt werden. Als Monitoring- und Beschwerdestelle fungiert die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) bzw. die jeweilige Antidiskriminierungsstelle in den Bundesländern.

Für Unternehmen und Online-Shops, die digitale Dienstleistungen und Produkte zur Verfügung stellen, gilt künftig der European Accessibility Act (EAA). Diese EU-Verordnung wird noch in ein nationales Gesetz umgewandelt und tritt ab Juni 2025 EU-weit in Kraft.

Neben den gesetzlichen Anforderungen und sozialen Aspekten bringt eine barrierefreie Website auch ökonomische Effekte, wie z.B. eine verbesserte User Experience (Anwendererlebnis), Suchmaschinenoptimierung, bessere Qualität der Codebase und daher geringere Kosten für Wartung und Weiterentwicklung einer Website, positives Image sowie die Steigerung der Reichweite. Eine Studie über das Online-Kaufverhalten zeigt, dass ein Großteil der NutzerInnen eine Website verlässt, wenn sie nicht barrierefrei ist.

Überblick über die Zielgruppe in Österreich:

  • 1,7 Mio. Menschen mit temporärer oder dauerhafter Beeinträchtigung
  • 1 Mio. Menschen können nicht sinnerfassend lesen (funktionaler Analphabetismus)
  • 320.000 Personen (ca. 4% der Bevölkerung) sind stark seheingeschränkt laut Definition der WHO
  • Deutsch nicht als Muttersprache: ca. 23% der Bevölkerung haben einen Migrationshintergrund (alle Quellen: Statistik Austria)
  • Alter der Menschen: aufgrund technischer Möglichkeiten, erhöhter Affinität, aber auch dem demographischen Wandel zufolge wird die Zahl der älteren User im Web immer größer.
  • Maschinen greifen vermehrt auf Daten im Web zu: dazu zählen assistive Technologien für Menschen mit Behinderungen, Suchmaschinen oder Spracheingabe- und Ausgabegeräte wie Alexa & Co.

Zum Schluss möchte ich Ihnen mitgeben, dass Barrierefreiheit im Allgemeinen kein Hindernis, sondern ein Mehrwert für Alle ist. Barrierefreiheit erleichtert unser aller Leben.