Hasspostings

Eine moderne Gesellschaft nutzt die sozialen Medien in immer größerem Umfang, es war noch nie so leicht, seine eigene Meinung einer breiten Öffentlichkeit auf den verschiedenen Plattformen im Internet mitzuteilen. Vor allem Jugendliche und junge Erwachsene nutzen diese Medien in allen Lebensbereichen, sie wachsen damit auf und werden in diesen sozialisiert. Neben den unumstritten positiven Aspekten der sozialen Netzwerke hat sich jedoch auch ein neues, bedenkliches Phänomen entwickelt, die sogenannten „Hasspostings“.

Der Begriff selbst ist als ein politischer, mit mehr oder weniger strafrechtlichem Bezug, zu betrachten.
Die Exekutive und hier vor allem der Verfassungsschutz, bemerken derzeit einen deutlichen Anstieg von einschlägigen Delikten in diesem Bereich. Zu den unterschiedlichsten Themen werden in den sozialen Medien kontroverse Debatten geführt, die dann manchmal in die strafrechtliche Relevanz abgleiten. Es sind gerade politische Themen wie die Flüchtlingspolitik, aber auch Wahlkämpfe und dergleichen, über die hitzige, umstrittene, und manchmal auch rassistische und menschenverachtende Diskussionen geführt werden. Es werden aber zunehmend auch persönliche Konflikte in den sozialen Medien ausgetragen, oft mit dem Nebeneffekt, dass diese einem großen Personenkreis bekannt werden. Auch hier werden oft die Grenzen zwischen gerade noch erlaubten und strafrechtlichen Inhalten überschritten. Es sind Delikte wie Beleidigung, üble Nachrede, beides Delikte gegen die persönliche Ehre, bis zu gefährlichen Drohungen und Nötigungen, die hier begangen werden. Postings, die eine Verbreitung, Förderung oder Anstiftung zu Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, aggressiven Nationalismus oder die Diskriminierung von Minderheiten und MigrantInnen zum Ziel haben, sind ebenfalls strafbar. Wird zur Gewalt oder eine Aufstachelung zu Hass gegen bestimmte Personengruppen aufgefordert, oder diese Menschen in ihrer Menschenwürde verletzt, sie in der öffentlichen Meinung verächtlich gemacht, oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder Mord geleugnet oder gebilligt, dann liegt eine Verhetzung vor.

Sollte im Posting nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet oder die Verbrechen des NS-Regimes geleugnet, verharmlost oder sogar gutgeheißen werden, kommt das Verbotsgesetz mit hohen Strafdrohungen zur Anwendung. Für diese Delikte wurde im Bundesministerium für Inneres eine eigene Meldestellen (ns-meldestelle(at)bvt.gv.at sowie stopextremists(at)bmi.gv.at ) eingerichtet, an welche die Wahrnehmungen weitergeleitet werden können. Nach einer rechtlichen Erstprüfung werden dann die notwendigen Ermittlungen eingeleitet. Gerade an den aktuellen Zahlen der NS-Meldestelle ist der rasante Anstieg an Hasspostings zu erkennen. Gingen im Jahr 2010 noch 290 Meldungen ein, so waren es 2015 bereits 3913 Hinweise, die zu bearbeiten waren. Aus diesen Hinweisen wurden von den Justizbehörden 513 Ermittlungsverfahren eingeleitet, die zu 44 Verurteilungen führten. Der Trend des Jahres 2016 zeigt aber eine weitere Steigerung in diesem Bereich. Neben diesem behördlichen Angebot haben auch das Mauthausen Komitee und die ISPA (Internet Service Provider Austria) Meldestellen eingerichtet, welche die Anzeige entgegennehmen und nach einer Prüfung an die Polizei weiterleiten.

Neben der rechtlichen Komponente ist aber auch der soziale Aspekt von Hasspostings bedeutsam. Sie tragen ihren Teil zur Polarisierung der Gesellschaft bei, da sie in der Regel radikale Positionen vertreten und durch ihre weite Verbreitung in den sozialen Medien somit einen „push“-Effekt für Botschaften aus diesen Lagern auslösen. Es ist leider zu befürchten, dass die zunehmend aggressivere Wortwahl auch zur Zunahme von tatsächlichen Taten führt, der Weg vom Wort zur Tat ist ja bekanntlich oft kurz.

Als wirksame Maßnahmen gegen Hasspostings haben sich Anzeigen gegen die Verfasser selbst, aber auch gegen die Medieninhaber der Internetauftritte erwiesen. Denn auch den Betreibern von sozialen Medien treffen Sorgfaltspflichten, sie haften unter gewissen Voraussetzungen für die Inhalte auf den von ihnen zur Verfügung gestellten Internetseiten und die Duldung von extremistischen Postings stellen sogenannte Medieninhaltsdelikte dar.  Da der Sitz dieser Unternehmen jedoch oft im Ausland ist, kommen die dort geltenden Rechtsvorschriften zur Anwendung und diese unterscheiden sich meist von den hier geltenden Rechtsnormen. Einige Medieninhaber haben sich aber freiwillig zu einer Art Selbstkontrolle verpflichtet und lassen Postings erst nach einer internen Prüfung veröffentlichen. Stellt man selbst einschlägige Einträge im Internet fest, so kann man neben der Meldung an die Behörden auch aktiv werden. Taktiken wären zum Beispiel die Diskussion, die Gegenrede, die Ironisierung oder die Moderation des Postings. Dies birgt aber die Gefahr in sich, dass man dann selbst Opfer von Beschimpfungen und Drohung werden kann.

Die Verantwortlichen in der Erziehung von Kindern und Jugendlichen sollten ihre Schützlinge auch zu einem verantwortungsvollen Umgang miteinander im Internet hinführen. Sehr gute Tipps dazu bietet die Internetseite www.saferinternet.at des Österreichischen Institutes für angewandte Telekommunikation.