Caritas – gelebte Nächstenliebe durch Achtung der Kinderrechte

Die Caritas ist eine soziale Hilfsorganisation der katholischen Kirche. Sie existiert in vielen Ländern und ist in Österreich unter „Caritas Österreich“ bekannt. Die neun Diözesen unterhalten jeweils eigene Caritasstellen wobei die Caritas der Diözese St. Pölten in Niederösterreich, im Most- und Waldviertel, tätig ist. In vielen Bereichen des menschlichen Lebens, kann man auf die Hilfe der Caritas zählen. Die Caritas arbeitet mit hohem Engagement, tatkräftig und in liebevoller Weise für alle Menschen, die sich am Rand der Gesellschaft befinden. Sei es durch finanzielle Unterstützung, durch Betreuung oder auch durch das vielfältige Beratungsangebot. Das Wort Caritas kann man mit Nächstenliebe, oder einfach nur Liebe übersetzen. Nun ist Liebe aber nichts, worauf es einen Rechtsanspruch gibt. Nichts worauf ein Mensch, nicht einmal ein Kind, Anspruch hat.

Die Wahrung der Kinderrechte ist für eine christliche Organisation ein zentrales Thema, dessen Bedeutung dadurch unterstrichen wird, dass Kinder rund 600 Mal in der Bibel vorkommen. Sie spielen zwar selten die Hauptrolle, unwichtig sind sie deswegen aber keinesfalls. Auch wenn weder Menschen- noch Kinderrechte explizit in der Bibel erwähnt werden, so kann man diese schon aus Psalm 127,3 erahnen: dieser preist Gott mit den Worten, dass Kinder eine Gabe Gottes sind. Wie alle Menschen haben auch sie Teil an der Ebenbildlichkeit Gottes, die die Menschenwürde begründet und die unveräußerlich allen Menschen gilt.

Die bekannteste Bibelstelle ist aber wohl die Segnung der Kinder, wo es zum Schluss heißt: „Wer das Reich Gottes nicht so annimmt, wie ein Kind, der wird nicht hineinkommen. Und er nahm die Kinder in seine Arme; dann legte er ihnen die Hände auf und segnete sie.“ Man erkennt die große Bedeutung der Kinder für Jesus auch daran, dass diese wohl bekannte Kindersegnung sowohl bei Markus 10, 13-15, als auch bei Matthäus 19, 13-15 und auch bei Lukas 18, 15-17 vorkommen.

Die drei Grundanliegen der Kinderrechte, Schutz, Förderung und Beteiligung, bilden eine Einheit und haben ihre Wurzeln in der Botschaft Jesu.

Obwohl in Österreich auf allen drei sogenannten Verpflichtungsebenen (Verpflichtung zur Achtung, zum Schutz und zur Erfüllung) von staatlicher Seite prinzipiell gut gearbeitet wird und viele Maßnahmen zur Umsetzung und zum Schutz betrieben werden, ist die Arbeit der Caritas ein unabdingbarer und unverzichtbarer Bestandteil zur Wahrung der Kinderrechte. Denn neben den Staaten sind im Kontext mit Kinderrechten auch Privatpersonen und Nichtregierungsorganisationen als sogenannte Pflichtenträger für die Verwirklichung der Kinderrechte verantwortlich.

Die Kinderrechtskonvention KRK enthält insgesamt 54 Artikel, welche wiederum in drei Gruppen eingeteilt werden können: Schutzrechte, Förderrechte und Beteiligungsrechte:

  1. Den Schutzrechten vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung wird zum Beispiel im Betreiben der sogenannten Mutter-Kind-Wohnhäuser Rechnung getragen. Das Mutter-Kind-Haus ist ein vorübergehendes Zuhause für schwangere Frauen und Mütter mit Kleinkindern, die keinen Platz oder keine Unterkunft für sich und das Kind haben, finanziell nicht abgesichert sind oder mit ihren Partnern oder mit der eigenen Familie Konflikte austragen. Auch die mobile Familienhilfe und die Familienhilfe + unterstützen Kinder, und zwar in ihrem konkreten familiären Umfeld. Sie bieten Hilfe in Situationen, in denen Familien überfordert und schutzbedürftig sind, weil ein Elternteil ausfällt, weil Betreuungsaufgaben nicht ausreichend abgedeckt werden können oder soziale Netze zu gering sind.
     
  2. Den Förderrechten auf bestmögliche Gesundheit und soziale Sicherung auf Bildung und Freizeit wird ebenfalls in vielfältigen Bereichen der Caritas begegnet. So werden Lerncafés betrieben, in denen Kinder neben der kostenlosen Hausaufgaben- und Lernbetreuung, auch ein gratis Mittagessen bekommen (mit vollem Bauch lernt es sich viel leichter). Außerdem werden auch Vorträge und Infoabende für die Eltern angeboten.

    In der Berufsausbildungsassistenz beraten und begleiten Caritasmitarbeiter junge Menschen und auch Betriebe während der gesamten Dauer einer Ausbildung, mit dem Ziel des positiven Lehrabschlusses.

    Ein auf den ersten Blick vielleicht nicht ganz so bekannter Bereich, auf den zweiten jedoch unabdingbar mit der Erfüllung der Menschenrechte verbundener Auftrag, ist die Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur“. Hier ist wichtig zu erwähnen, dass ein Kulturbesuch in einem Museum oder ein Konzert für viele Menschen heute nicht leistbar ist. Der Kulturpass ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen den freien Eintritt in zahlreiche Kultureinrichtungen, denn erst wenn Kinder erfahren, dass sie nicht ausgegrenzt werden, dass sie an allen Aspekten des menschlichen Zusammenlebens in einer Gesellschaft teilnehmen können und auch willkommen sind, können sie sich so entwickeln, wie es ihrer Persönlichkeit entspricht. Damit wird auch dem Grundrecht auf Überleben und persönliche Entwicklung (Art. 6 KRK) auf ungewöhnliche Weise Rechnung getragen.
     
  3. Mitwirkungs-, Anhörungs- und Beteiligungsrechte, welche die Subjektstellung des Kindes betonen werden durch die Einrichtung „Rat und Hilfe“ ermöglicht. Hier gibt es ganz unterschiedliche Beratungsangebote, in welchen auf die verschiedenen Probleme des Alltags, die sich z.B. durch Scheidungen ergeben, aus der Sicht des Kindes, eingegangen werden. Die Besuchsbegleitung ermöglicht nach schwierigen Trennungen auch das Recht des Kindes auf beide Elternteile.


Diesen drei Grundrechten wird auf elementarste Weise in den vielfältigen Auslandshilfeprojekten der Caritas Rechnung getragen. Die drei Schwerpunktländer der Caritas der Diözese St.Pölten sind Pakistan, Albanien und Senegal. Straßenkindern wird sowohl in Albanien, als auch im Senegal, ein sicherer Zufluchtsort, medizinische Versorgung, warme Mahlzeiten und durch Unterstützung beim Lernen, auch wieder Hoffnung auf ein besseres Leben geboten. All diese Unterstützungsangebote gibt es auch für die vielen Flüchtlingskinder in Karachi (Pakistan). Khamiso Goht ist ein Vorort im nördlichen Karachi, einer Stadt, in welcher zwischen 20 und 30 Millionen Einwohner leben. So jedenfalls die Schätzung. Jedes Jahr kommen ungefähr eine halbe Million Menschen hinzu. Grund für das rasante Wachstum ist die Landflucht. 2007 wurde mit Unterstützung der österreichischen Caritas ein Zentrum für Bildung, Gesundheit und kommunale Entwicklung auf die Beine gestellt. Beginnend mit der Vermittlung von Grundschulkenntnissen bis hin zur jüngsten Neuerung, einer Berufsschulklasse. Außerdem ist im Schulgebäude eine Gesundheitsstation, welche neben der Behandlung von kleineren Beschwerden, auch Mutter-Kind-Programme durchführt.

Über all diesen, und vielen weiteren Hilfsangeboten der Caritas steht der Grundsatz aus Artikel drei der Kinderrechtskonvention, dass das Wohl des Kindes „bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden…., vorrangig zu berücksichtigen ist.“ In diesem Artikel ist das Grundprinzip der gesamten Konvention normiert, womit ausgedrückt wird, dass das Kind als Subjekt der Völkerrechtsordnung anerkannt ist.

Auch Papst Franziskus betonte in seinem apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ die herausragende Stellung des Kinderschutzes. Ihm geht es in erster Linie darum, dass Kinder nicht vernachlässigt werden dürfen (weder in körperlicher, noch in seelischer Hinsicht). „Die große Frage ist also nicht, wo das Kind sich physisch befindet, mit wem es in diesem Moment zusammen ist, sondern wo es sich in existenziellem Sinn befindet, wo es unter dem Gesichtspunkt seiner Überzeugungen, seiner Ziele, seiner Wünsche und seiner Lebenspläne steht. Darum lauten die Fragen, die ich an die Eltern stelle:„Versuchen wir zu verstehen, „wo“ die Kinder sich wirklich auf ihrem Weg befinden? Wissen wir, wo ihre Seele wirklich ist? Und vor allem: Wollen wir es wissen?“

Es besteht die berechtigte Hoffnung, dass die Caritas, durch ihr vielfältiges Beratungs- und Betreuungsangebot doch wohl versucht und auch tatsächlich ihren Beitrag leistet, nach bestem Wissen und Gewissen auf diese brennende Frage Antworten zu finden und allen in der Arbeit mit Kindern betrauten Personen und Einrichtungen Hilfestellung zu geben.

Doch egal ob man es als seine persönliche moralische Verpflichtung ansieht, ob man es aus der Bibel ableitet, oder ob man einfach nur den nationalen und internationalen Gesetzen folgen und der Kinderrechtskonvention Rechnung tragen möchte, dem Schutz der Kinder und der Umsetzung der Kinderrechte einen hohen Stellenwert einzuräumen ist ein unverzichtbarer Bestandteil aller Zivilgesellschaften. Die Gesellschaft für dieses Anliegen zu sensibilisieren, ist ein Ziel, wofür es sich lohnt, hart zu arbeiten und trotz diverser Niederlagen, jeden Tag aufs Neue von vorne zu beginnen.


Quellenangabe:
Amoris laetitia: nachsynodales apostolisches Schreiben 2016
Schule konkret 1/2011: Alle Menschen auf der Erde haben Rechte – auch Kinder
KINDERNOTHILFE – der Kinderrechtsansatz in der In- und Auslandsarbeit der Kindernothilfe
Die Bibel – Einheitsübersetzung
Homepage der Caritas St.Pölten